
Nach langem Warten ist nun auch die Durchführungsverordnung zum neuen Berliner Hundegesetz erschienen. Seit dem 1.1.2019 gilt die allgemeine Leinenpflicht auf Berlins Straßen. Wer seinen Hund dennoch ableinen möchte, der muss nachweisen, dass er sachkundig ist. Hier kommt der Hundeführerschein ins Spiel.
Wer seit längerer Zeit einen Hund hält, kann ohne eine Prüfung ablegen zu müssen den Sachkundenachweis beantragen. Genaueres dazu findet man unter Punkt 2 der FAQ zum Hundegesetz und der Durchführungsverordnung.
Infos zum Hundeführerschein:
Ab wann kann ich den Hundeführerschein bei DOGS IN BERLIN machen?
Aufgrund der hohen Nachfrage können wir die Prüfung zum Hundeführerschein derzeit leider nur für Bestandskund:innen anbieten.
Stand 04/2022
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